Die Honorierung der homöopathischen Leistungen erfolgt entsprechend dem zeitlichen Aufwand und der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GÖÄ). Die unten aufgeführten Positionen sollen Ihnen als Orientierung dienen. Die tatsächlichen Kosten werden sich immer danach orientieren, was im Einzelfall notwendig und sinnvoll ist.
Eine Erstbehandlung wird mit der Ziffer 30 und 85A berechnet.
Sie umfasst ein intensives 1.5 - 2stündiges Gespräch und eine spezielle Analyse und Recherche, um Ihr individuelles Heilmittel zu finden. Bei Bedarf wird die Arznei manchmal speziell für Sie gefertigt. (Die Kosten für das Heilmittel sind nicht inbegriffen.)
Die Häufigkeit der Folgegespräche richtet sich nach den medizinischen Gegebenheiten, der Natur Ihrer Beschwerden und dem Behandlungsverlauf.
Beachten Sie bitte auch die Möglichkeit der kurzfristigen schnellen Akutbehandlung in Notfällen.
Für Privatversicherte besteht je nach Vertragsregelung die Möglichkeit der, zumindest teilweisen, Kostenerstattung.
Leistung |
GOÄ-Ziffer und Steigerungssatz |
Preis in € (einschließlich Steigerungssatz) |
Eingangsgespräch | 801 A (2,3 fach) |
33,52 |
Homöopathische Erstanamnese mit Repertorisation und Einleitung einer homöopathischen Behandlung | 30 (3,5 fach) |
183,60 |
Analyse (über das übliche Maß hinausgehend) | 85 A (3,5 fach) |
102,00 |
Homöopathisches Folgegespräch 30-60 min | 31 (2,3 - 4 fach) |
60,33 - 104,92 |
Homöopathische Akutbehandlung | 3 A (3,5 fach) |
30,60 |
Repertorisation im Akutfall | 76 A (2,3 fach) |
9,80 |
Telefonische Beratung im Rahmen der Homöopathischen Behandlung | 3 (3,5 fach) 806 (3,5 fach) |
30,60 51,00 |
Symptomen bezogene Untersuchung im Rahmen der homöopathischen Behandlung | 5 (2,3 fach) |
10,72 |